Sie schließt südlich an die Stadt Bremen an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28816
Vorwahlen
04206, 0421, 04221
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrck, Windhorst, Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrück, Windhorst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stuhr
Bremer Str. 32
28816 Stuhr
2. Bürgeramt Stuhr
Bremer Str. 56
28816 Stuhr
3. Standesamt Stuhr
Bremer Str. 30
28816 Stuhr
Gemeinde Stuhr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf