Stuhr ist eine selbständige Gemeinde im Norden des Landkreises Diepholz (Niedersachsen) und mit rund 33.000 Einwohnern die größte Kommune des Kreises
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.494 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28816
Vorwahlen
04206, 0421, 04221
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrck, Windhorst, Barken, Blocken, Gehrden, Kladdingen, Königshof, Kuhlen, Obernheide, Schweinekamp, Ströhen, Stuhrbaum, Tölkenbrück, Windhorst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stuhr
Bremer Str. 32
28816 Stuhr
2. Bürgeramt Stuhr
Bremer Str. 56
28816 Stuhr
3. Standesamt Stuhr
Bremer Str. 30
28816 Stuhr
Gemeinde Stuhr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.