Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Thalmässing

Thalmässing, historisch auch Thalmessingen, ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Roth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
5303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91177
Vorwahl
09173
Adresse derMarktverwaltung
Stettener Str. 26, 91177 Thalmässing
Stettener Str. 26, 91177 Thalmässing 91177 Bayern DE
Website
Ortsteile
Appenstetten, Aue, Bergmühle, Esselberg, Gebersdorf, Großnottersdorf, Hagenich, Kochsmühle, Landersdorf, Morsbach, Reichersdorf, Reinwarzhofen, Ruppmannsburg, Schutzendorf, Schwimbach, Stetten, Waizenhofen
Adressen:
1. Markt Thalmässing, Rathausstraße 1, 91177 Thalmässing
2. Grundschule Thalmässing, Schulstraße 3, 91177 Thalmässing
3. Feuerwehr Thalmässing, An den Steinen 1, 91177 Thalmässing
Gemeinde Thalmässing – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 14:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung