Thurnau ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach am nördlichen Rand der Fränkischen Schweiz mitten im Städtedreieck Kulmbach-Bayreuth-Bamberg an der Autobahn A 70.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4078 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95349
Vorwahl
09228
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbhl, Felkendorf, Forstleithen, Heisenstein, Hörlinreuth, Hohezorn, Hutschdorf, Hutweide, Katzenlohe, Kemeritz, Kleetzhöfe, Kröglitzen, Limmersdorf, Lochau, Meißnersleithen, Menchau, Neuwirthshaus, Partenfeld, Pleofen, Poppenleithen, Pulvermhle, Putzenstein, Quartier, Reuthof, Rottlersreuth, Ruh, Schlottermhle, Tannfeld, Wiesenmhle, Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbühl
Adressen:
1. Gemeinde Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
2. Ordnungsamt Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
3. Finanzamt Bamberg
Am Inselgraben 19
96047 Bamberg
Gemeinde Thurnau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.