Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ursensollen

Ursensollen ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
3762 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92289
Vorwahl
09628
Adresse der Gemeinde
Rathausstraße 1, 92289 Ursensollen
Rathausstraße 1, 92289 Ursensollen 92289 Bayern DE
Website
Ortsteile
Haag, Hohenkemnath, Kemnatheröd, Littenschwang, Oberhof, Oberleinsiedl, Rckertshof, Stockau, Ullersberg, Unterleinsiedl, Weiherzant, Winkl, Haag, Hohenkemnath, Kemnatheröd, Littenschwang, Oberhof, Oberleinsiedl, Rückertshof, Stockau, Ullersberg, Unterleinsiedl, Weiherzant, Winkl
Adressen:
1. Gemeinde Ursensollen, Hauptstraße 1, 92289 Ursensollen
2. Ordnungsamt Ursensollen, Hauptstraße 1, 92289 Ursensollen
3. Rathaus Ursensollen, Hauptstraße 1, 92289 Ursensollen
Gemeinde Ursensollen – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:15
  • Dienstag: 07:30 - 16:15
  • Mittwoch: 07:30 - 16:15
  • Donnerstag: 07:30 - 16:15
  • Freitag: 07:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.