Die Stadt Velen liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen im Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster. Im Jahr 2003 erhielt Velen den Titel Staatlich anerkannter Erholungsort vom Regierungspräsidenten in Münster verliehen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46342
Vorwahl
02863
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Nordvelen, Waldvelen, Nordvelen, Waldvelen
Adressen:
1. Stadt Velen, Rathausplatz 1, 46342 Velen
2. Kreis Borken, Wilhelmstraße 10, 46325 Borken
3. Agentur für Arbeit Bochum, Bismarckstraße 100, 44793 Bochum
Gemeinde Velen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.