Wiesau (bairisch: Wiesa) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau, der auch der Markt Falkenberg angehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3977 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95676, 95689
Vorwahl
09634
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Elsenmhle, Gttern, Hechtmhle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mhlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmhle, Elsenmühle, Güttern, Hechtmühle, Kornthan, Leugas, Muckenthal, Mühlhof, Ottobad, Schönfeld, Schönhaid, Tirschnitz, Triebendorf, Veitmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiesau
Hauptstraße 18
95676 Wiesau
2. Finanzamt Weiden
Regensburger Str. 23
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Tirschenreuth
Schillerstraße 6
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Wiesau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.