Die Stadt Ahlen ( Aussprache?/i; plattdeutsch Aolen) liegt im westfälischen Münsterland im Norden von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
52.627 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59227, 59229
Vorwahlen
02382, 02388, 02528
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altahlen, Beckhusen, Klausenhof, Krall, Neuahlen, Suddenburg, Altahlen, Beckhusen, Klausenhof, Krall, Neuahlen, Suddenburg
Gemeinde Ahlen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Areal des ehemaligen Hotels Schneider an der Parkstraße entsteht ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten, überwiegend öffentlich gefördert, mit Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen. Baubeginn ist für 2025 geplant.
- Das Baugebiet Handkamp im Ahlener Norden wird erschlossen und an das Wasser- und Stromnetz angeschlossen, nachdem fast alle 22 Baugrundstücke vergeben wurden.
- Im ersten Quartal 2025 werden Maßnahmen vorgestellt, um Ahlen fußgängerfreundlicher zu machen, basierend auf Workshops und Begehungen.
- Die Stadt Ahlen arbeitet an der Umgestaltung der Innenstadt, einschließlich der Umgestaltung des Ostwalls und der Installation von Fitnessbänken, mit Fortsetzung der Arbeiten ab 2026.
- Der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne dienen als Grundlage für die bauliche und sonstige Entwicklung im Stadtgebiet, mit Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Planungsschritten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.