Die Stadt Ahlen ( Aussprache?/i; plattdeutsch Aolen) liegt im westfälischen Münsterland im Norden von Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
52.627 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59227, 59229
Vorwahlen
02382, 02388, 02528
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altahlen, Beckhusen, Klausenhof, Krall, Neuahlen, Suddenburg, Altahlen, Beckhusen, Klausenhof, Krall, Neuahlen, Suddenburg
Gemeinde Ahlen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Areal des ehemaligen Hotels Schneider an der Parkstraße entsteht ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten, überwiegend öffentlich gefördert, mit Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen. Baubeginn ist für 2025 geplant.
- Das Baugebiet Handkamp im Ahlener Norden wird erschlossen und an das Wasser- und Stromnetz angeschlossen, nachdem fast alle 22 Baugrundstücke vergeben wurden.
- Im ersten Quartal 2025 werden Maßnahmen vorgestellt, um Ahlen fußgängerfreundlicher zu machen, basierend auf Workshops und Begehungen.
- Die Stadt Ahlen arbeitet an der Umgestaltung der Innenstadt, einschließlich der Umgestaltung des Ostwalls und der Installation von Fitnessbänken, mit Fortsetzung der Arbeiten ab 2026.
- Der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne dienen als Grundlage für die bauliche und sonstige Entwicklung im Stadtgebiet, mit Beteiligung der Öffentlichkeit bei allen Planungsschritten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.