Aiglsbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84089
Vorwahl
08753
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Buch, Moosham, Radertshausen, Buch, Moosham, Radertshausen
Gemeinde Aiglsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Aiglsbach:
Aiglsbacher Weg,
Albrecht-von-Aiglspeck-Str.,
Am Riedfeld,
Am Ringweg,
Bergweg,
Birkengrund,
Buch,
Buchenring,
Burgweg,
Ebenweg,
Finkenstr.,
Gasseltshausen,
Geisenfelder Str.,
Gerblhäuser,
Haselbuch,
Haslachweg,
Hofmarkweg,
Hohlental,
Hopfenweg,
Keltenschanzweg,
Keltenstr.,
Kindsberg,
Landrat-Holzner-Str.,
Leonhardistr.,
Lerchenfeldstr.,
Lerchenstr.,
Lindach,
Lindenstr.,
Mainburger Str.,
Marienpl.,
Marienplatz,
Marxulengasse,
Minhausenstr.,
Moosham,
Mooshamer Weg,
Pfarrer-Mayer-Weg,
Pindbachtaler Str.,
Pöbenhausen,
Radertshausen,
Schafhof,
Schloßbergstr.,
Schwalbenäcker,
Sommeraustr.,
St.-Stephan-Platz,
Steinbergstr.,
Straßberg,
Unterpindharter Weg,
Wiedenfeldstr.,
Winzerlohweg,
Ziegeleistr.,
•
1
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.