Aiglsbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84089
Vorwahl
08753
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Buch, Moosham, Radertshausen, Buch, Moosham, Radertshausen
Gemeinde Aiglsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Aiglsbach:
Aiglsbacher Weg,
Albrecht-von-Aiglspeck-Str.,
Am Riedfeld,
Am Ringweg,
Bergweg,
Birkengrund,
Buch,
Buchenring,
Burgweg,
Ebenweg,
Finkenstr.,
Gasseltshausen,
Geisenfelder Str.,
Gerblhäuser,
Haselbuch,
Haslachweg,
Hofmarkweg,
Hohlental,
Hopfenweg,
Keltenschanzweg,
Keltenstr.,
Kindsberg,
Landrat-Holzner-Str.,
Leonhardistr.,
Lerchenfeldstr.,
Lerchenstr.,
Lindach,
Lindenstr.,
Mainburger Str.,
Marienpl.,
Marienplatz,
Marxulengasse,
Minhausenstr.,
Moosham,
Mooshamer Weg,
Pfarrer-Mayer-Weg,
Pindbachtaler Str.,
Pöbenhausen,
Radertshausen,
Schafhof,
Schloßbergstr.,
Schwalbenäcker,
Sommeraustr.,
St.-Stephan-Platz,
Steinbergstr.,
Straßberg,
Unterpindharter Weg,
Wiedenfeldstr.,
Winzerlohweg,
Ziegeleistr.,
•
1
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.