Aiglsbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84089
Vorwahl
08753
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Buch, Moosham, Radertshausen, Buch, Moosham, Radertshausen
Gemeinde Aiglsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Aiglsbach:
Aiglsbacher Weg,
Albrecht-von-Aiglspeck-Str.,
Am Riedfeld,
Am Ringweg,
Bergweg,
Birkengrund,
Buch,
Buchenring,
Burgweg,
Ebenweg,
Finkenstr.,
Gasseltshausen,
Geisenfelder Str.,
Gerblhäuser,
Haselbuch,
Haslachweg,
Hofmarkweg,
Hohlental,
Hopfenweg,
Keltenschanzweg,
Keltenstr.,
Kindsberg,
Landrat-Holzner-Str.,
Leonhardistr.,
Lerchenfeldstr.,
Lerchenstr.,
Lindach,
Lindenstr.,
Mainburger Str.,
Marienpl.,
Marienplatz,
Marxulengasse,
Minhausenstr.,
Moosham,
Mooshamer Weg,
Pfarrer-Mayer-Weg,
Pindbachtaler Str.,
Pöbenhausen,
Radertshausen,
Schafhof,
Schloßbergstr.,
Schwalbenäcker,
Sommeraustr.,
St.-Stephan-Platz,
Steinbergstr.,
Straßberg,
Unterpindharter Weg,
Wiedenfeldstr.,
Winzerlohweg,
Ziegeleistr.,
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1
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.