Aiglsbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84089
Vorwahl
08753
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Buch, Moosham, Radertshausen, Buch, Moosham, Radertshausen
Gemeinde Aiglsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Aiglsbach:
Aiglsbacher Weg,
Albrecht-von-Aiglspeck-Str.,
Am Riedfeld,
Am Ringweg,
Bergweg,
Birkengrund,
Buch,
Buchenring,
Burgweg,
Ebenweg,
Finkenstr.,
Gasseltshausen,
Geisenfelder Str.,
Gerblhäuser,
Haselbuch,
Haslachweg,
Hofmarkweg,
Hohlental,
Hopfenweg,
Keltenschanzweg,
Keltenstr.,
Kindsberg,
Landrat-Holzner-Str.,
Leonhardistr.,
Lerchenfeldstr.,
Lerchenstr.,
Lindach,
Lindenstr.,
Mainburger Str.,
Marienpl.,
Marienplatz,
Marxulengasse,
Minhausenstr.,
Moosham,
Mooshamer Weg,
Pfarrer-Mayer-Weg,
Pindbachtaler Str.,
Pöbenhausen,
Radertshausen,
Schafhof,
Schloßbergstr.,
Schwalbenäcker,
Sommeraustr.,
St.-Stephan-Platz,
Steinbergstr.,
Straßberg,
Unterpindharter Weg,
Wiedenfeldstr.,
Winzerlohweg,
Ziegeleistr.,
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FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.