Aiglsbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84089
Vorwahl
08753
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Buch, Moosham, Radertshausen, Buch, Moosham, Radertshausen
Gemeinde Aiglsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Aiglsbach:
Aiglsbacher Weg,
Albrecht-von-Aiglspeck-Str.,
Am Riedfeld,
Am Ringweg,
Bergweg,
Birkengrund,
Buch,
Buchenring,
Burgweg,
Ebenweg,
Finkenstr.,
Gasseltshausen,
Geisenfelder Str.,
Gerblhäuser,
Haselbuch,
Haslachweg,
Hofmarkweg,
Hohlental,
Hopfenweg,
Keltenschanzweg,
Keltenstr.,
Kindsberg,
Landrat-Holzner-Str.,
Leonhardistr.,
Lerchenfeldstr.,
Lerchenstr.,
Lindach,
Lindenstr.,
Mainburger Str.,
Marienpl.,
Marienplatz,
Marxulengasse,
Minhausenstr.,
Moosham,
Mooshamer Weg,
Pfarrer-Mayer-Weg,
Pindbachtaler Str.,
Pöbenhausen,
Radertshausen,
Schafhof,
Schloßbergstr.,
Schwalbenäcker,
Sommeraustr.,
St.-Stephan-Platz,
Steinbergstr.,
Straßberg,
Unterpindharter Weg,
Wiedenfeldstr.,
Winzerlohweg,
Ziegeleistr.,
•
1
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.