Sitz der Gemeindeverwaltung ist Entringen. Ammerbuch ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72119, 72070Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
07073, 07032
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Ammerbuch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat am 06.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf „Hottenberg-West“ in Ammerbuch-Poltringen gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der bisherige Bebauungsplan „Hottenberg-West“ wurde wegen rechtlicher Bedenken aufgehoben. Die neue Planung zielt auf eine geordnete und maßvolle städtebauliche Entwicklung ab, um den hohen Bedarf an Wohnraum zu decken, da in Poltringen kaum noch Baugrundstücke für Wohnbebauung verfügbar sind. Der Planbereich umfasst etwa 1,27 ha und sieht die Bebauung mit verschiedenen Wohnhaustypen sowie verkehrliche Erschließung und ökologische Maßnahmen vor. Es sind Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild geplant.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.