Bad Zwischenahn (niederdeutsch Twüschenahn) ist die nach Einwohnerzahl größte Gemeinde im Landkreis Ammerland in Niedersachsen und liegt westlich der Stadt Oldenburg.
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
29.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26160
Vorwahlen
04403, 0441, 04486
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aschhausen, Aschhauserfeld, Aschwege, Aue, Burgfelde, Dänikhorst, Dänikhorsterfeld, Deepenfurth, Dreibergen, Ekern, Ekernermoor, Eyhausen, Garnholt, Garnholterdamm, Garnholterfeld, GroßGarnholt, Haarenstroth, Halfstede, Helle, Hllstederdiele, Kayhausen, Kayhausermoor, KleinGarnholt, Langebrgge, Meyerhausen, Ohrwege, Ohrwegerfeld, Querenstede, Rostruperfeld, Specken, Spohlermehden, Stellhorn, Willbrok, Willbroksmoor, Aschhausen, Aschhauserfeld, Aschwege, Aue, Burgfelde, Dänikhorst
Gemeinde Bad Zwischenahn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne der Gemeinde Bad Zwischenahn können über das digitale Bebauungsplanportal des Landkreises Ammerland eingesehen werden, das etwa 2.236 rechtskräftige Pläne umfasst, inklusive Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen sowie deren Änderungen. Für aktuelle und verbindliche Auskünfte gilt immer das bei der jeweiligen Gemeinde vorliegende Originaldokument. Die Nutzung des Portals ist kostenfrei.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.