Bernhardswald ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg und liegt im Falkensteiner Vorwald nordöstlich von Regensburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93170
Vorwahlen
09407, 09463
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlmannstein, Appertszwing, Auersölden, Bachhöfe, Bosruck, Brunnstuben, Dingstetten, Ebenpaint, Elendbaumgarten, Elendbleschen, Ellbogen, Finsing, Hohenroith, Kaltenherberg, Kamillenhof, Kreuth, Lehenfelden, Oberhohenroith, ™lbrunn, Pillmannsberg, Rammersberg, Reiting, Rudersdorf, Stockhof, Thonseigen, Wieshof, Wiesmhl, Ziegelhäusl, Adlmannstein, Appertszwing, Auersölden, Bachhöfe, Bosruck, Brunnstuben, Dingstetten, Ebenpaint, Elendbaumgarten, Elendbleschen, Ellbogen, Finsing
Gemeinde Bernhardswald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.