Bernhardswald ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg und liegt im Falkensteiner Vorwald nordöstlich von Regensburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93170
Vorwahlen
09407, 09463
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlmannstein, Appertszwing, Auersölden, Bachhöfe, Bosruck, Brunnstuben, Dingstetten, Ebenpaint, Elendbaumgarten, Elendbleschen, Ellbogen, Finsing, Hohenroith, Kaltenherberg, Kamillenhof, Kreuth, Lehenfelden, Oberhohenroith, ™lbrunn, Pillmannsberg, Rammersberg, Reiting, Rudersdorf, Stockhof, Thonseigen, Wieshof, Wiesmhl, Ziegelhäusl, Adlmannstein, Appertszwing, Auersölden, Bachhöfe, Bosruck, Brunnstuben, Dingstetten, Ebenpaint, Elendbaumgarten, Elendbleschen, Ellbogen, Finsing
Gemeinde Bernhardswald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.