Die Stadt Bochum [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈboːxʊm] (westfälisch: Baukem aus altsächsisch Boc-hem ['bo:khe:m]) ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
363.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44787–44894
Vorwahlen
0234, 02327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 12:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- In Bochum-Weitmar hat die Erschließung für das Neubauprojekt am Schloßpark begonnen. Der Projektentwickler, Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH, hat den Bauantrag für den ersten Teilabschnitt eingereicht. Alle 246 Wohnungen auf der östlichen Seite des Baugebiets wurden von Vivawest gekauft. Etwa 50 Wohnungen werden öffentlich gefördert und mietpreisgebunden sein. Der Bau des A-Quartiers, einschließlich einer Kindertagesstätte und einer Tiefgarage, soll im Frühjahr beginnen. Die ersten Mieter sollen Anfang 2026 einziehen, das gesamte Quartier soll 2027 fertiggestellt sein.
- Der Bebauungsplan 964 für das Neubaugebiet am Schloßpark wurde in einen Ost- und Westbereich aufgeteilt. Die Bezirksvertretung Südwest hat dem Bebauungsplan zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung weiterer Ausschüsse und des Rates. Der westliche Bereich, der teilweise als Friedhof genutzt wird, könnte nach einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans bebaubar werden.
- Im Projekt OSTPARK entstehen rund 1.300 neue Wohneinheiten auf 43 Hektar in den Stadtteilen Altenbochum und Laer. Der Bebauungsplan Nr. 900 für das Quartier Feldmark ist seit Mai 2020 rechtskräftig. Die Vermarktung des OSTPARKS startede 2020 im Quartier Feldmark, und der städtebauliche Entwurf für das Quartier Havkenscheider Höhe wird derzeit überarbeitet.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.