Die Stadt Bochum [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈboːxʊm] (westfälisch: Baukem aus altsächsisch Boc-hem ['bo:khe:m]) ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
363.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44787–44894
Vorwahlen
0234, 02327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 12:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- In Bochum-Weitmar hat die Erschließung für das Neubauprojekt am Schloßpark begonnen. Der Projektentwickler, Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH, hat den Bauantrag für den ersten Teilabschnitt eingereicht. Alle 246 Wohnungen auf der östlichen Seite des Baugebiets wurden von Vivawest gekauft. Etwa 50 Wohnungen werden öffentlich gefördert und mietpreisgebunden sein. Der Bau des A-Quartiers, einschließlich einer Kindertagesstätte und einer Tiefgarage, soll im Frühjahr beginnen. Die ersten Mieter sollen Anfang 2026 einziehen, das gesamte Quartier soll 2027 fertiggestellt sein.
- Der Bebauungsplan 964 für das Neubaugebiet am Schloßpark wurde in einen Ost- und Westbereich aufgeteilt. Die Bezirksvertretung Südwest hat dem Bebauungsplan zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung weiterer Ausschüsse und des Rates. Der westliche Bereich, der teilweise als Friedhof genutzt wird, könnte nach einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans bebaubar werden.
- Im Projekt OSTPARK entstehen rund 1.300 neue Wohneinheiten auf 43 Hektar in den Stadtteilen Altenbochum und Laer. Der Bebauungsplan Nr. 900 für das Quartier Feldmark ist seit Mai 2020 rechtskräftig. Die Vermarktung des OSTPARKS startede 2020 im Quartier Feldmark, und der städtebauliche Entwurf für das Quartier Havkenscheider Höhe wird derzeit überarbeitet.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.