Die Stadt Bochum [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈboːxʊm] (westfälisch: Baukem aus altsächsisch Boc-hem ['bo:khe:m]) ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
363.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44787–44894
Vorwahlen
0234, 02327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 12:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- In Bochum-Weitmar hat die Erschließung für das Neubauprojekt am Schloßpark begonnen. Der Projektentwickler, Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH, hat den Bauantrag für den ersten Teilabschnitt eingereicht. Alle 246 Wohnungen auf der östlichen Seite des Baugebiets wurden von Vivawest gekauft. Etwa 50 Wohnungen werden öffentlich gefördert und mietpreisgebunden sein. Der Bau des A-Quartiers, einschließlich einer Kindertagesstätte und einer Tiefgarage, soll im Frühjahr beginnen. Die ersten Mieter sollen Anfang 2026 einziehen, das gesamte Quartier soll 2027 fertiggestellt sein.
- Der Bebauungsplan 964 für das Neubaugebiet am Schloßpark wurde in einen Ost- und Westbereich aufgeteilt. Die Bezirksvertretung Südwest hat dem Bebauungsplan zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung weiterer Ausschüsse und des Rates. Der westliche Bereich, der teilweise als Friedhof genutzt wird, könnte nach einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans bebaubar werden.
- Im Projekt OSTPARK entstehen rund 1.300 neue Wohneinheiten auf 43 Hektar in den Stadtteilen Altenbochum und Laer. Der Bebauungsplan Nr. 900 für das Quartier Feldmark ist seit Mai 2020 rechtskräftig. Die Vermarktung des OSTPARKS startede 2020 im Quartier Feldmark, und der städtebauliche Entwurf für das Quartier Havkenscheider Höhe wird derzeit überarbeitet.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.