Die Stadt Bochum [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈboːxʊm] (westfälisch: Baukem aus altsächsisch Boc-hem ['bo:khe:m]) ist eine Großstadt im Zentrum des Ruhrgebiets.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
363.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44787–44894
Vorwahlen
0234, 02327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 12:00 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- In Bochum-Weitmar hat die Erschließung für das Neubauprojekt am Schloßpark begonnen. Der Projektentwickler, Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH, hat den Bauantrag für den ersten Teilabschnitt eingereicht. Alle 246 Wohnungen auf der östlichen Seite des Baugebiets wurden von Vivawest gekauft. Etwa 50 Wohnungen werden öffentlich gefördert und mietpreisgebunden sein. Der Bau des A-Quartiers, einschließlich einer Kindertagesstätte und einer Tiefgarage, soll im Frühjahr beginnen. Die ersten Mieter sollen Anfang 2026 einziehen, das gesamte Quartier soll 2027 fertiggestellt sein.
- Der Bebauungsplan 964 für das Neubaugebiet am Schloßpark wurde in einen Ost- und Westbereich aufgeteilt. Die Bezirksvertretung Südwest hat dem Bebauungsplan zugestimmt, vorbehaltlich der Zustimmung weiterer Ausschüsse und des Rates. Der westliche Bereich, der teilweise als Friedhof genutzt wird, könnte nach einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans bebaubar werden.
- Im Projekt OSTPARK entstehen rund 1.300 neue Wohneinheiten auf 43 Hektar in den Stadtteilen Altenbochum und Laer. Der Bebauungsplan Nr. 900 für das Quartier Feldmark ist seit Mai 2020 rechtskräftig. Die Vermarktung des OSTPARKS startede 2020 im Quartier Feldmark, und der städtebauliche Entwurf für das Quartier Havkenscheider Höhe wird derzeit überarbeitet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.