Brandenburg an der Havel ist mit über 70.000 Einwohnern die drittgrößte und gemessen an der Fläche die größte kreisfreie Stadt sowie eines der vier Oberzentren des deutschen Bundeslandes Brandenburg. Eine Urkunde aus dem Jahr 1170 nennt Brandenburg erstmals als Stadt deutschen Rechts
Bundesland
Einwohner
72.461 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14770–14776
Vorwahl
03381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Brandenburg an der Havel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Brandenburg an der Havel betreffen den Bebauungsplan Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“. Dieser Plan zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen Fläche zu Wohnzwecken zu schaffen, insbesondere in der Quenzsiedlung im westlichen Stadtteil Altstadt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung fand vom 06.01.2025 bis 07.02.2025 statt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.