Eine Urkunde aus dem Jahr 1170 nennt Brandenburg erstmals als Stadt deutschen Rechts. Brandenburg an der Havel ist mit über 70.000 Einwohnern die drittgrößte und gemessen an der Fläche die größte kreisfreie Stadt sowie eines der vier Oberzentren des deutschen Bundeslandes Brandenburg
Bundesland
Einwohner
72.461 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14770–14776
Vorwahl
03381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Brandenburg an der Havel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Brandenburg an der Havel betreffen den Bebauungsplan Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“. Dieser Plan zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen Fläche zu Wohnzwecken zu schaffen, insbesondere in der Quenzsiedlung im westlichen Stadtteil Altstadt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung fand vom 06.01.2025 bis 07.02.2025 statt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.