Seit dem 1. Böblingen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbøːblɪŋən] ist eine Kreisstadt im zentralen Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer südwestlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71032, 71034
Vorwahl
07031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Böblingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Abriss des Post-Gebäudes in Böblingen soll im Herbst 2024 beginnen, nachdem der Gemeinderat dem Bebauungsplan für das Post-Areal zugestimmt hat und der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet werden soll.
Ein neuer Böblinger Stadtteil, „Rauher Kapf West“, soll auf dem 13 Hektar großen Areal des IBM-Entwicklungslabors entstehen, mit etwa 1200 Wohneinheiten und weiteren Einrichtungen, wenn der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan im Dezember 2024 beschließt.
Die Bauleitplanung in Böblingen folgt standardisierten Verfahren, einschließlich frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Ein Bebauungsplanverfahren dauert in der Regel 1-2 Jahre.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.