In Deutschland ist Düsseldorf nach Einwohnern die siebtgrößte Stadt. Düsseldorf ist Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit rund zehn Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit 8,6 Millionen Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
619.477 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40210–40629
Vorwahlen
0211, 0203, 02104
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altstadt, Carlstadt, Derendorf, Golzheim, Pempelfort, Stadtmitte, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Bilk, Flehe, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Oberbilk, Unterbilk, Volmerswerth, Heerdt, Lörick, Niederkassel, Oberkassel, Angermund, Kaiserswerth, Lohausen, Stockum, Wittlaer, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Rath, Unterrath, Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Ludenberg, Eller, Lierenfeld, Unterbach, Vennhausen, Benrath, Hassels
Gemeinde Düsseldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 14:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
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FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.