Dinkelsbühl ist eine Stadt im Landkreis Ansbach in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
12.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91550
Vorwahl
09851
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Botzenweiler, Brennhof, Diederstetten, Esbach, Halsbach, Hasselbach, Karlsholz, Knittelsbach, Langensteinbach, Oberradach, Reuenthal, Röthendorf, Segringen, Seidelsdorf, Sinbronn, Tiefweg, Veitswend, Waldeck, Waldhäuslein, Walkhof, Weidelbach, Winnetten, Wolfertsbronn, Zwernberg
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Die Erschließung des neuen Wohnbaugebiets Gaisfeld IV im Dinkelsbühler Westen ist im Gange, mit dem vierten Bauabschnitt geplant für Mitte 2026[2|.
- Im Stadtteil Sinbronn werden 32 Bauplätze in zwei Abschnitten erschlossen, die Vergabe des ersten Bauabschnitts hat begonnen[1|.
- Ein Tiny Haus-Gebiet nahe dem Campingplatz und ein weiteres in der Larrieder Straße sind geplant, mit Erschließungsarbeiten bereits begonnen oder demnächst startend[1|.
- Die Erschließung des Baugebiets Schellenheckfeld West ist für 2026 geplant[1|.
- Ein großes Bauprojekt für eine Außenstelle der bayerischen Landesfinanzschule im Westen der Stadt, mit einem Investitionsvolumen von 65,7 Millionen Euro, hat begonnen[3|.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf