Emmerich am Rhein ist eine Hansestadt am unteren rechten Niederrhein im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
30.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46446
Vorwahlen
02822, 02828
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
13:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Emmerich am Rhein werden Bebauungspläne verwendet, um die Bebauung in städtebaulich sinnvoller Weise zu regeln und zu ordnen. Diese Pläne setzen die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen fest und sind als Satzung rechtsverbindlich. Sie dienen als Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Bebauungspläne können online im Geoportal Niederrhein abgerufen werden, wo man prüfen kann, ob für einen bestimmten Bereich ein Bebauungsplan vorhanden ist und diesen direkt mit den dazugehörigen Unterlagen digital herunterladen kann.
Für aktuelle Informationen zu Bebauungsplänen kann man sich an die zuständigen Mitarbeiterstellen der Stadt Emmerich am Rhein wenden, da nicht alle Unterlagen online in tagesaktueller Form bereitgestellt werden können.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.