Erbendorf (bairisch: Armdorf) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5022 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92681, 92690
Vorwahl
09682
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aschenhof, Boxdorf, Bruckmhle, Eppenhof, Frauenberg, Grenzmhle, Grötschenreuth, Hanslmhle, Hauxdorf, Herrnmhle, Hohenwies, Hopfau, Kornhof, Lochermhl, Napfberg, Paterlhtte, Pfaben, Rohrmhle, Schadenreuth, Siegritz, Straßenschacht, Thann, Wäldern, Wetzldorf, Aschenhof, Boxdorf, Bruckmühle, Eppenhof, Frauenberg, Grenzmühle, Grötschenreuth, Hanslmühle, Hauxdorf, Herrnmühle, Hohenwies, Hopfau, Kornhof, Lochermühl, Napfberg, Paterlhütte
Gemeinde Erbendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Erbendorf hat grünes Licht für Baupläne gegeben, einschließlich eines Bauantrags zur Nutzungsänderung für ein Anwesen an der Bruckmühle, basierend auf aktuellen Architektenplanungen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.