Finnentrop [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪ.nən.tʀɔp] liegt im Sauerland und ist eine Gemeinde im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57413
Vorwahlen
02721, 02395, 02724
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Finnentrop – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Finnentrop betreffen den Bebauungsplan Nr. 118 „Vorderste Schee II“ in der Gemarkung Schönholthausen. Hierbei geht es um die Ausweisung von 23 zusätzlichen Wohnbauflächen, die teilweise durch den Bau einer neuen Anliegerstraße erschlossen werden. Der Plan umfasst die Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbaufläche und wurde im November 2021 im Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Parallel dazu erfolgt die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.