Finnentrop [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪ.nən.tʀɔp] liegt im Sauerland und ist eine Gemeinde im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57413
Vorwahlen
02721, 02395, 02724
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Finnentrop – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Finnentrop betreffen den Bebauungsplan Nr. 118 „Vorderste Schee II“ in der Gemarkung Schönholthausen. Hierbei geht es um die Ausweisung von 23 zusätzlichen Wohnbauflächen, die teilweise durch den Bau einer neuen Anliegerstraße erschlossen werden. Der Plan umfasst die Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbaufläche und wurde im November 2021 im Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Parallel dazu erfolgt die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.