Finnentrop [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪ.nən.tʀɔp] liegt im Sauerland und ist eine Gemeinde im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57413
Vorwahlen
02721, 02395, 02724
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Finnentrop – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Finnentrop betreffen den Bebauungsplan Nr. 118 „Vorderste Schee II“ in der Gemarkung Schönholthausen. Hierbei geht es um die Ausweisung von 23 zusätzlichen Wohnbauflächen, die teilweise durch den Bau einer neuen Anliegerstraße erschlossen werden. Der Plan umfasst die Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbaufläche und wurde im November 2021 im Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Parallel dazu erfolgt die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.