Flein ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn im nördlichen Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74223
Vorwahl
07131
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Flein
Gemeinde Flein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Im Baugebiet Neufeld Ost in Flein begannen die Erschließungsarbeiten im Juni 2023. Auf einer Fläche von 1,2 ha entstehen 21 Bauplätze, mit der Möglichkeit von bis zu 3 Wohneinheiten je Grundstück. Die Bauzeit der Erschließungsarbeiten ist auf knapp ein Jahr veranschlagt, und mit dem Hochbau soll ab Juli 2024 begonnen werden.
Zudem hat die Gemeinde Flein Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen, die im März und Mai 2024 vom Gemeinderat bestätigt wurden. Diese Richtlinien regeln das transparente und diskriminierungsfreie Verfahren für die Vergabe von Baugrundstücken, mit Schwerpunkt auf soziale Integration, langfristige Sesshaftigkeit und die Förderung junger Familien sowie Fachkräfte.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.