Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Gießen

Die mittelhessische Universitätsstadt Gießen im gleichnamigen Landkreis ist mit ca. 320.000 Einwohner. 88.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Hessens und eine der sieben Sonderstatusstädte des Landes
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
91.255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35390, 35392, 35394, 35396, 35398
Vorwahl
0641
Adresse der Stadtverwaltung
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Berliner Platz 1, 35390 Gießen 35390 Hessen DE
Website
Ortsteile
Oberhof, Unterhof
Gemeinde Gießen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gießen arbeitet an verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan KL 09/07 "Theodor-Storm-Weg", dem Bebauungsplan GI 03/17 "Motorpool, 1. Änderung“, dem Bebauungsplan WI 06/11 „Sportzentrum Wieseck am Ried“ und dem Bebauungsplan GI 05/18 „Rodheimer Straße-West“.
- Es gibt auch Pläne für die Neugestaltung des Brandplatzes im Rahmen des Förderprogramms "Zukunft Stadtgrün".
- Ein neuer Verkehrsentwicklungsplan für alle Verkehrsarten ist in Aufstellung.
- Bürger können über interaktive Karten und Vorhabenlisten informiert werden und an den Planungsprozessen teilnehmen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.