Mit dem zehn Kilometer westlich gelegenen Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis bildet die Stadt einen Agglomerationsraum mit etwa 200.000 Einwohnern, in der näheren Region kommt man auf ca. Die mittelhessische Universitätsstadt Gießen im gleichnamigen Landkreis ist mit ca. 88.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Hessens und eine der sieben Sonderstatusstädte des Landes
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
91.255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35390, 35392, 35394, 35396, 35398
Vorwahl
0641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Oberhof, Unterhof
Gemeinde Gießen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gießen arbeitet an verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan KL 09/07 "Theodor-Storm-Weg", dem Bebauungsplan GI 03/17 "Motorpool, 1. Änderung“, dem Bebauungsplan WI 06/11 „Sportzentrum Wieseck am Ried“ und dem Bebauungsplan GI 05/18 „Rodheimer Straße-West“.
- Es gibt auch Pläne für die Neugestaltung des Brandplatzes im Rahmen des Förderprogramms "Zukunft Stadtgrün".
- Ein neuer Verkehrsentwicklungsplan für alle Verkehrsarten ist in Aufstellung.
- Bürger können über interaktive Karten und Vorhabenlisten informiert werden und an den Planungsprozessen teilnehmen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.