88.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Hessens und eine der sieben Sonderstatusstädte des Landes. Als Sitz eines Regierungsbezirks und des Landkreises ist sie Verwaltungszentrum Mittelhessens, bedeutender Verkehrsknotenpunkt und eines der Oberzentren der Region. 320.000 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
91.255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35390, 35392, 35394, 35396, 35398
Vorwahl
0641
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Oberhof, Unterhof
Gemeinde Gießen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gießen arbeitet an verschiedenen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan KL 09/07 "Theodor-Storm-Weg", dem Bebauungsplan GI 03/17 "Motorpool, 1. Änderung“, dem Bebauungsplan WI 06/11 „Sportzentrum Wieseck am Ried“ und dem Bebauungsplan GI 05/18 „Rodheimer Straße-West“.
- Es gibt auch Pläne für die Neugestaltung des Brandplatzes im Rahmen des Förderprogramms "Zukunft Stadtgrün".
- Ein neuer Verkehrsentwicklungsplan für alle Verkehrsarten ist in Aufstellung.
- Bürger können über interaktive Karten und Vorhabenlisten informiert werden und an den Planungsprozessen teilnehmen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.