Gröbenzell bezeichnet sich inoffiziell als Gartenstadt, was vor allem der Gemeindevermarktung dient. Der südliche Ortsrand geht nahtlos in den Nachbarort Puchheim über
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.649 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82194
Vorwahl
08142
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Graßlfing
Gemeinde Gröbenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat am 25.01.2024 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, der am 08.02.2024 in Kraft trat.
Eine weitere Änderung betrifft den Bebauungsplan Nr. 18 E für den Bereich Angerstraße, Lerchenstraße, Finkenstraße und Sonnenweg, der in seiner Sitzung vom 21.12.2023 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben wurde.
Zudem gab es einen Streit zwischen den Bürgermeistern wegen eines Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet, der vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt wurde, was zu Kontroversen über den Umgang mit diesem Beschluss führte.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.