Gröbenzell bezeichnet sich inoffiziell als Gartenstadt, was vor allem der Gemeindevermarktung dient. Der südliche Ortsrand geht nahtlos in den Nachbarort Puchheim über
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.649 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82194
Vorwahl
08142
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Graßlfing
Gemeinde Gröbenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat am 25.01.2024 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, der am 08.02.2024 in Kraft trat.
Eine weitere Änderung betrifft den Bebauungsplan Nr. 18 E für den Bereich Angerstraße, Lerchenstraße, Finkenstraße und Sonnenweg, der in seiner Sitzung vom 21.12.2023 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben wurde.
Zudem gab es einen Streit zwischen den Bürgermeistern wegen eines Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet, der vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt wurde, was zu Kontroversen über den Umgang mit diesem Beschluss führte.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.