Der südliche Ortsrand geht nahtlos in den Nachbarort Puchheim über. Gröbenzell bezeichnet sich inoffiziell als Gartenstadt, was vor allem der Gemeindevermarktung dient
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.649 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82194
Vorwahl
08142
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Graßlfing
Gemeinde Gröbenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat am 25.01.2024 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, der am 08.02.2024 in Kraft trat.
Eine weitere Änderung betrifft den Bebauungsplan Nr. 18 E für den Bereich Angerstraße, Lerchenstraße, Finkenstraße und Sonnenweg, der in seiner Sitzung vom 21.12.2023 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben wurde.
Zudem gab es einen Streit zwischen den Bürgermeistern wegen eines Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet, der vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt wurde, was zu Kontroversen über den Umgang mit diesem Beschluss führte.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet