Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hannover

Hannover [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}haˈnoːfɐ] ist die Hauptstadt des Landes Niedersachsen. Hannover war ab 1636 welfische Residenzstadt, ab 1692 Residenz Kurhannovers, ab 1814 Hauptstadt des Königreichs Hannover, nach dessen Annexion durch Preußen ab 1866 Provinzhauptstadt der Provinz Hannover, nach Auflösung Preußens im August 1946 Hauptstadt des Landes Hannover und nach dessen Fusion mit den Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe im November 1946 niedersächsische Landeshauptstadt
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
535.932 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30159–3017930419–30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hannover - Bürgeramt
Wunstorfer Str. 5
30453 Hannover

2. Region Hannover - Sozialamt
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Am Wasserturm 1
30169 Hannover
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 204, 3. Änderung in Hannover ist vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Der Plan betrifft die Grundstücke in der Spichernstraße und Voßstraße im Stadtteil List und zielt auf die Festsetzung eines urbanen Gebiets ab, ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
- In der Wasserstadt Limmer ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen der Abriss der alten Fabrikgebäude und der Neubau von Ersatzgebäuden geplant, die durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Der Abriss und der Neubau sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.