Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hannover

Hannover [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}haˈnoːfɐ] ist die Hauptstadt des Landes Niedersachsen. Hannover war ab 1636 welfische Residenzstadt, ab 1692 Residenz Kurhannovers, ab 1814 Hauptstadt des Königreichs Hannover, nach dessen Annexion durch Preußen ab 1866 Provinzhauptstadt der Provinz Hannover, nach Auflösung Preußens im August 1946 Hauptstadt des Landes Hannover und nach dessen Fusion mit den Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe im November 1946 niedersächsische Landeshauptstadt
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
535.932 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30159–3017930419–30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hannover - Bürgeramt
Wunstorfer Str. 5
30453 Hannover

2. Region Hannover - Sozialamt
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Am Wasserturm 1
30169 Hannover
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 204, 3. Änderung in Hannover ist vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Der Plan betrifft die Grundstücke in der Spichernstraße und Voßstraße im Stadtteil List und zielt auf die Festsetzung eines urbanen Gebiets ab, ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
- In der Wasserstadt Limmer ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen der Abriss der alten Fabrikgebäude und der Neubau von Ersatzgebäuden geplant, die durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Der Abriss und der Neubau sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.