Haseldorf ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Kreis
Einwohner
1829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25489
Vorwahlen
04122, 04129
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmhle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mhlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth, Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmühle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mühlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth
Adressen:
1. Gemeinde Haseldorf, Am Markt 1, 25489 Haseldorf
2. Kreis Pinneberg, Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg
3. Schleswig-Holsteinisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Gärtnerstraße 4, 24103 Kiel
Gemeinde Haseldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.