Haseldorf ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holsteins.
Bundesland
Kreis
Einwohner
1829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25489
Vorwahlen
04122, 04129
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmhle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mhlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth, Altenfeldsdeich, Altenkoog, BeiderFeldmühle, Buschhof, Butendiek, Deichreihe, Feldhof, Hetlingerdeich, Kamperrege, Mühlenwurth, Roßsteert, Scholenfleth
Adressen:
1. Gemeinde Haseldorf, Am Markt 1, 25489 Haseldorf
2. Kreis Pinneberg, Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg
3. Schleswig-Holsteinisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Gärtnerstraße 4, 24103 Kiel
Gemeinde Haseldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.