Haßfurt ist die Kreisstadt des Landkreises Haßberge im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, 20 km östlich von Schweinfurt. Obwohl das Stadtwappen einen Hasen zeigt, stammt der Ortsname vom germanischen Hasufurth (Nebelfurt, Weg durch den Nebel)
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
13.596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97437
Vorwahl
09521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mariaburghausen, Oberhohenried, Sailershausen, Uchenhofen, Wülflingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haßfurt
Hauptstraße 1
97437 Haßfurt
2. Finanzamt Haßfurt
Am Schloß 1
97437 Haßfurt
3. Landratsamt Haßberge
Am Alten Markt 1
97437 Haßfurt
Gemeinde Haßfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Haßfurt wurdenSeveral Bebauungspläne und baurelevante Projekte umgesetzt oder geplant:
- Ein Bebauungsplan für das Baugebiet westlich der Sailershäuser Straße wurde verabschiedet, und alle über 30 Bauplätze wurden verkauft. Die Bebauung hat bereits begonnen.
- Der Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Waldstraße in Uchenhofen wurde realisiert, und 14 Bauplätze warten auf Bebauung.
- Ein Architektenwettbewerb für die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds wurde im Dezember 2019 abgeschlossen, und der barrierefreie Umbau des Bahnhofs begann im Februar 2020.
- Es gibt Pläne für die barrierefreie Gestaltung weiterer Straßen und Plätze in der Stadt.
Zusätzlich wurde ein Bebauungsplan für ein Feriendorf genehmigt, wie aus dem Frühjahrsprogramm 2025 hervorgeht.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.