Die Stadt liegt am Main sowie am Westrand des Naturparks Haßberge und entstand um 1230 als Grenzbefestigung zwischen den Bistümern Würzburg und Bamberg. Haßfurt ist die Kreisstadt des Landkreises Haßberge im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, 20 km östlich von Schweinfurt
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
13.596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97437
Vorwahl
09521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mariaburghausen, Oberhohenried, Sailershausen, Uchenhofen, Wülflingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haßfurt
Hauptstraße 1
97437 Haßfurt
2. Finanzamt Haßfurt
Am Schloß 1
97437 Haßfurt
3. Landratsamt Haßberge
Am Alten Markt 1
97437 Haßfurt
Gemeinde Haßfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Haßfurt wurdenSeveral Bebauungspläne und baurelevante Projekte umgesetzt oder geplant:
- Ein Bebauungsplan für das Baugebiet westlich der Sailershäuser Straße wurde verabschiedet, und alle über 30 Bauplätze wurden verkauft. Die Bebauung hat bereits begonnen.
- Der Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Waldstraße in Uchenhofen wurde realisiert, und 14 Bauplätze warten auf Bebauung.
- Ein Architektenwettbewerb für die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds wurde im Dezember 2019 abgeschlossen, und der barrierefreie Umbau des Bahnhofs begann im Februar 2020.
- Es gibt Pläne für die barrierefreie Gestaltung weiterer Straßen und Plätze in der Stadt.
Zusätzlich wurde ein Bebauungsplan für ein Feriendorf genehmigt, wie aus dem Frühjahrsprogramm 2025 hervorgeht.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.