Haßfurt ist die Kreisstadt des Landkreises Haßberge im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, 20 km östlich von Schweinfurt. Die Stadt liegt am Main sowie am Westrand des Naturparks Haßberge und entstand um 1230 als Grenzbefestigung zwischen den Bistümern Würzburg und Bamberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
13.596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97437
Vorwahl
09521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mariaburghausen, Oberhohenried, Sailershausen, Uchenhofen, Wülflingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haßfurt
Hauptstraße 1
97437 Haßfurt
2. Finanzamt Haßfurt
Am Schloß 1
97437 Haßfurt
3. Landratsamt Haßberge
Am Alten Markt 1
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Haßfurt wurdenSeveral Bebauungspläne und baurelevante Projekte umgesetzt oder geplant:
- Ein Bebauungsplan für das Baugebiet westlich der Sailershäuser Straße wurde verabschiedet, und alle über 30 Bauplätze wurden verkauft. Die Bebauung hat bereits begonnen.
- Der Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Waldstraße in Uchenhofen wurde realisiert, und 14 Bauplätze warten auf Bebauung.
- Ein Architektenwettbewerb für die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds wurde im Dezember 2019 abgeschlossen, und der barrierefreie Umbau des Bahnhofs begann im Februar 2020.
- Es gibt Pläne für die barrierefreie Gestaltung weiterer Straßen und Plätze in der Stadt.
Zusätzlich wurde ein Bebauungsplan für ein Feriendorf genehmigt, wie aus dem Frühjahrsprogramm 2025 hervorgeht.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.