Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Riedbach

Riedbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim in Unterfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1716 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97519
Vorwahl
09526
Adresse der Verbandsverwaltung
Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim i.UFr. 97519 Bayern DE
Website
Ortsteile
Eichholz, Eichswiesen, Gtbach, Heuchlingen, Riedbach, Eichholz, Eichswiesen, Gütbach, Heuchlingen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Riedbach
Hauptstraße 1
78136 Riedbach

2. Ordnungsamt Riedbach
Rathausplatz 2
78136 Riedbach

3. Finanzamt Riedbach
Bahnhofstraße 5
78136 Riedbach
Gemeinde Riedbach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 20:00
  • Dienstag: 08:00 - 20:00
  • Mittwoch: 08:00 - 14:00
  • Donnerstag: 08:00 - 20:00
  • Freitag: 08:00 - 20:00
  • Samstag: 08:00 - 12:00
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.