Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Riedbach

Riedbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim in Unterfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1716 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97519
Vorwahl
09526
Adresse der Verbandsverwaltung
Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim i.UFr.
Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim i.UFr. 97519 Bayern DE
Website
Ortsteile
Eichholz, Eichswiesen, Gtbach, Heuchlingen, Riedbach, Eichholz, Eichswiesen, Gütbach, Heuchlingen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Riedbach
Hauptstraße 1
78136 Riedbach

2. Ordnungsamt Riedbach
Rathausplatz 2
78136 Riedbach

3. Finanzamt Riedbach
Bahnhofstraße 5
78136 Riedbach
Gemeinde Riedbach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 20:00
  • Dienstag: 08:00 - 20:00
  • Mittwoch: 08:00 - 14:00
  • Donnerstag: 08:00 - 20:00
  • Freitag: 08:00 - 20:00
  • Samstag: 08:00 - 12:00
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.