Reken ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.092 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48734
Vorwahl
02864
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
#ERROR!
Gemeinde Reken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reken hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange:
- 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 für den Bau einer Parkplatzanlage mit ca. 58 Stellplätzen östlich der Coesfelder/Dorstener Straße in Groß Reken, um die Hauptstraße und die Neue Mitte vom Parkdruck zu entlasten.
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 für den Bau von ca. 14 öffentlichen Stellplätzen an der Heidener Straße in Groß Reken, ebenfalls zur Entlastung der Hauptstraße.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 320 für die Sanierung der Villa Löchteken und die Errichtung eines Doppelhauses, eines Gebäudes für eine Demenzwohngruppe und weiterer Wohnungen in Bahnhof Reken.
- 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 403 zur Umnutzung einer ehemaligen Pferdeweide in Klein Reken zu Allgemeinem Wohngebiet.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.