Karby ist eine Gemeinde in Schwansen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24398
Vorwahl
04644
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Amalienburg, Bockholz, Bocksrde, Böllermaas, Charlottenhof, Dingelby, Emers, Grntal, Haberkoppel, Hestemaas, Höxmark, Karbymoor, Karlberg, Karlbergfeld, Karlsburg, Köllnerfeld, Krähenberg, Krim, Lckeberg, Mariental, Mhlenholz, Nixenburg, Osterschau, Rohrh, Scharfeck, Schönhagen, Schuby, Schubyfeld, Schubymhle, Schubystrand, Schwonendahl, Schwonsburg, Steinerholz, Sundsacker, Amalienburg, Bockholz, Bocksrüde, Böllermaas, Charlottenhof, Dingelby
Adressen:
1. Gemeindebüro Karby, Hauptstraße 1, 24232 Karby
2. Amtsgericht Kiel, Damm 1, 24103 Kiel
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, An den Bachwiesen 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Karby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.