Karby ist eine Gemeinde in Schwansen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24398
Vorwahl
04644
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Amalienburg, Bockholz, Bocksrde, Böllermaas, Charlottenhof, Dingelby, Emers, Grntal, Haberkoppel, Hestemaas, Höxmark, Karbymoor, Karlberg, Karlbergfeld, Karlsburg, Köllnerfeld, Krähenberg, Krim, Lckeberg, Mariental, Mhlenholz, Nixenburg, Osterschau, Rohrh, Scharfeck, Schönhagen, Schuby, Schubyfeld, Schubymhle, Schubystrand, Schwonendahl, Schwonsburg, Steinerholz, Sundsacker, Amalienburg, Bockholz, Bocksrüde, Böllermaas, Charlottenhof, Dingelby
Adressen:
1. Gemeindebüro Karby, Hauptstraße 1, 24232 Karby
2. Amtsgericht Kiel, Damm 1, 24103 Kiel
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, An den Bachwiesen 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Karby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.