Karby ist eine Gemeinde in Schwansen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24398
Vorwahl
04644
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Amalienburg, Bockholz, Bocksrde, Böllermaas, Charlottenhof, Dingelby, Emers, Grntal, Haberkoppel, Hestemaas, Höxmark, Karbymoor, Karlberg, Karlbergfeld, Karlsburg, Köllnerfeld, Krähenberg, Krim, Lckeberg, Mariental, Mhlenholz, Nixenburg, Osterschau, Rohrh, Scharfeck, Schönhagen, Schuby, Schubyfeld, Schubymhle, Schubystrand, Schwonendahl, Schwonsburg, Steinerholz, Sundsacker, Amalienburg, Bockholz, Bocksrüde, Böllermaas, Charlottenhof, Dingelby
Adressen:
1. Gemeindebüro Karby, Hauptstraße 1, 24232 Karby
2. Amtsgericht Kiel, Damm 1, 24103 Kiel
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, An den Bachwiesen 1, 24768 Rendsburg
Gemeinde Karby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.