Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kelheim

Überragt wird Kelheim von der Befreiungshalle, die auf einem Bergsporn zwischen Donau- und Altmühltal liegt
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
16.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93309
Vorwahl
09441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau, Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau
Adressen:
1. Stadt Kelheim, Rathausplatz 1, 93309 Kelheim
2. Landratsamt Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
3. Finanzamt Regensburg - Dienststelle Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelheim umfassen die Änderung und Überarbeitung verschiedener Bebauungs- und Grünordnungspläne.

- Der Bauausschuss der Stadt Kelheim hat am 17.07.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 127 "Solarpark Thaldorf" beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 47 "Großberghofen-Siedlung" durch das Deckblatt Nr. 01 wurde im Oktober 2023 für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gebilligt.
- Weitere Überarbeitungen und Änderungen betreffen die Bebauungs- und Grünordnungspläne Nr. 36 "Am Pflegerspitz", Nr. 45 "Geishof-Erweiterung-Überarbeitung" und andere.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.