Ladelund ist eine Gemeinde im Norden des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25926
Vorwahl
04666
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adewadthof, Beckhuus, Beilhh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglck, Dorotheenhof, Engholm, Kätnerlcke, Klint, Königsacker, Kolonistenhäuser, Ladelundfeld, Ladelundmhle, Neuhaus, Neupepersmark, Nordmark, Osterhof, Perholm, Reminenhof, Sandhgel, Schlangental, Stato, Sderfeld, Waldkrug, Westrefeld, Zollhäuser, Adewadthof, Beckhuus, Beilhüh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglück, Dorotheenhof
Adressen:
1. Gemeinde Ladelund
Am Markt 1
25876 Ladelund
2. Landkreis Nordfriesland
Am alten Zoll 1
25813 Husum
3. Amtsgericht Husum
Am Markt 1
25813 Husum
Gemeinde Ladelund – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.