Ladelund ist eine Gemeinde im Norden des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25926
Vorwahl
04666
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adewadthof, Beckhuus, Beilhh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglck, Dorotheenhof, Engholm, Kätnerlcke, Klint, Königsacker, Kolonistenhäuser, Ladelundfeld, Ladelundmhle, Neuhaus, Neupepersmark, Nordmark, Osterhof, Perholm, Reminenhof, Sandhgel, Schlangental, Stato, Sderfeld, Waldkrug, Westrefeld, Zollhäuser, Adewadthof, Beckhuus, Beilhüh, Berbekshof, Boverstedt, Boverstedtfeld, Bramstedt, Bramstedtfeld, Christiansglück, Dorotheenhof
Adressen:
1. Gemeinde Ladelund
Am Markt 1
25876 Ladelund
2. Landkreis Nordfriesland
Am alten Zoll 1
25813 Husum
3. Amtsgericht Husum
Am Markt 1
25813 Husum
Gemeinde Ladelund – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.