Loose (dänisch: Lose) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24366
Vorwahl
04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altilewitt, Charlottenhof, Eickholt, Erichshof, Gast, Grubentor, Grntal, Hemmelmark, Hohenstein, Karlsminde, Kasmarkholz, Kleinmoorbrcke, Kleinrott, Kommherut, Loosau, Ludwigsburgstrand, Lttrott, Mohrbergermhle, Neuilewitt, Osterhof, Osterhofholz, Tolsrh, Altilewitt, Charlottenhof, Eickholt, Erichshof, Gast, Grubentor, Grüntal, Hemmelmark, Hohenstein, Karlsminde, Kasmarkholz, Kleinmoorbrücke, Kleinrott, Kommherut, Loosau, Ludwigsburgstrand, Lüttrott, Mohrbergermühle
Adressen:
1. Gemeinde Loose, Am Markt 1, 23845 Loose
2. Amtsverwaltung Bad Oldesloe, Am Bahnhof 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Große Straße 27, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Loose – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.