Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lüdenscheid

Der Beiname „Bergstadt“ wird seit Jahrzehnten häufig verwendet und fand unter anderem Eingang in die offizielle Bezeichnung des dritten städtischen Gymnasiums. Die Stadt zählt 72.894 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2017). Funktional ist es ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
71.230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58507–58515
Vorwahl
02351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenstück, Hülscheid, Ossenberg, Wällen, Wigginghausen
Adressen:
1. Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 1, 58507 Lüdenscheid
2. Kreisverwaltung Märkischer Kreis, Wilhelmstraße 24, 58515 Lüdenscheid
3. Agentur für Arbeit Lüdenscheid, Honseler Straße 1, 58511 Lüdenscheid
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Seit Mitte 2022 werden im südlichen Bereich des ehemaligen Novelis-Geländes in Lüdenscheid die ersten Wohnkomplexe des Quartiers an der Wiesenstraße errichtet. Dies umfasst 200 neue Wohnungen, ein Ausbildungszentrum für Pflegekräfte, Reha- und Pflegeplätze. Die Stadt Lüdenscheid arbeitet dabei in Kooperation mit BEG und NRW.URBAN und hat den Bebauungsplan schnell umgesetzt.

Zudem gibt es aktuelle Berichte über den Bebauungsplan Nr. 735 "Am Fuhrpark", der eine 3. Änderung und Erweiterung erfahren soll. Diese Änderung umfasst die Erweiterung des Plangebiets um ca. 6.410 qm und die Anpassung der Grundstücksgrenzen, einschließlich der Einbeziehung eines Teils der Friedhoffläche.

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.