Lüdenscheid (westfälisch Lünsche) ist die Kreisstadt und eine Große kreisangehörige Stadt des Märkischen Kreises und liegt im Nordwesten des Sauerlandes im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt zählt 72.894 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2017). Lüdenscheid bildet das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum des südlichen Märkischen Kreises mit Ausstrahlungen darüber hinaus
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
71.230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58507–58515
Vorwahl
02351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenstück, Hülscheid, Ossenberg, Wällen, Wigginghausen
Adressen:
1. Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 1, 58507 Lüdenscheid
2. Kreisverwaltung Märkischer Kreis, Wilhelmstraße 24, 58515 Lüdenscheid
3. Agentur für Arbeit Lüdenscheid, Honseler Straße 1, 58511 Lüdenscheid
Gemeinde Lüdenscheid – Öffnungszeiten
- Montag:
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Seit Mitte 2022 werden im südlichen Bereich des ehemaligen Novelis-Geländes in Lüdenscheid die ersten Wohnkomplexe des Quartiers an der Wiesenstraße errichtet. Dies umfasst 200 neue Wohnungen, ein Ausbildungszentrum für Pflegekräfte, Reha- und Pflegeplätze. Die Stadt Lüdenscheid arbeitet dabei in Kooperation mit BEG und NRW.URBAN und hat den Bebauungsplan schnell umgesetzt.
Zudem gibt es aktuelle Berichte über den Bebauungsplan Nr. 735 "Am Fuhrpark", der eine 3. Änderung und Erweiterung erfahren soll. Diese Änderung umfasst die Erweiterung des Plangebiets um ca. 6.410 qm und die Anpassung der Grundstücksgrenzen, einschließlich der Einbeziehung eines Teils der Friedhoffläche.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.