Lüdenscheid bildet das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum des südlichen Märkischen Kreises mit Ausstrahlungen darüber hinaus. Der Beiname „Bergstadt“ wird seit Jahrzehnten häufig verwendet und fand unter anderem Eingang in die offizielle Bezeichnung des dritten städtischen Gymnasiums. Lüdenscheid bildet das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum des südlichen Märkischen Kreises mit Ausstrahlungen darüber hinaus
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
71.230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58507–58515
Vorwahl
02351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenstück, Hülscheid, Ossenberg, Wällen, Wigginghausen
Adressen:
1. Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 1, 58507 Lüdenscheid
2. Kreisverwaltung Märkischer Kreis, Wilhelmstraße 24, 58515 Lüdenscheid
3. Agentur für Arbeit Lüdenscheid, Honseler Straße 1, 58511 Lüdenscheid
Gemeinde Lüdenscheid – Öffnungszeiten
- Montag:
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Seit Mitte 2022 werden im südlichen Bereich des ehemaligen Novelis-Geländes in Lüdenscheid die ersten Wohnkomplexe des Quartiers an der Wiesenstraße errichtet. Dies umfasst 200 neue Wohnungen, ein Ausbildungszentrum für Pflegekräfte, Reha- und Pflegeplätze. Die Stadt Lüdenscheid arbeitet dabei in Kooperation mit BEG und NRW.URBAN und hat den Bebauungsplan schnell umgesetzt.
Zudem gibt es aktuelle Berichte über den Bebauungsplan Nr. 735 "Am Fuhrpark", der eine 3. Änderung und Erweiterung erfahren soll. Diese Änderung umfasst die Erweiterung des Plangebiets um ca. 6.410 qm und die Anpassung der Grundstücksgrenzen, einschließlich der Einbeziehung eines Teils der Friedhoffläche.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.