Sie gehört historisch zum Landesteil Mecklenburg
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
7282 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17139
Vorwahlen
03994, 03996, 039957
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Malchin, Markt 1, 17113 Malchin
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Markt 1, 17033 Neubrandenburg
3. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An den Mühlen 1, 17033 Neubrandenburg
Gemeinde Malchin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Malchin betreffen die Ablehnung des geplanten Agri-Photovoltaik-Parks durch die Stadtvertreter. Der Bau eines Solarparks auf 157 Hektar, der von Vattenfall geplant war, wurde abgelehnt, trotz der Vorteile der Doppelnutzung von Land für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Die Ablehnung kam vor allem von den Fraktionen der AfD und des BSW, die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Natur im Peenetal äußerten.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.