Meißen (obersorbisch Mišno, lateinisch Misnia, Misena) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Freistaat Sachsen, hat knapp 28.000 Einwohner und trägt den Status Große Kreisstadt.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
28.080 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01662
Vorwahl
03521
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meißen
Markt 1
01662 Meißen
2. Landratsamt Meißen
Am Schloß 1
01662 Meißen
3. Amtsgericht Meißen
Schloßstraße 1
01662 Meißen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Mehrheit der Meißner Stadträte hat einem geänderten Bebauungsplan für das Wohngebiet am Triftweg zugestimmt. Der Plan sieht die Bebauung von maximal 13 Grundstücken mit Doppelhäusern und einem Einzelhaus vor. Anwohner kritisierten die mangelnde Bürgerbeteiligung und die potenzielle Zerstörung der Frischluftschneise sowie die Beeinträchtigung der Freizeitnutzung der Wiese.
Der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt und in ein Regelverfahren überführt, das eine Umweltprüfung und einen entsprechenden Bericht erfordert. Einige Stadträte forderten zusätzliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Gasanschlüssen und eine Perspektive für das Gut Korbitz.
Die Stadt argumentiert, dass der Triftweg keine Bedeutung als Kaltluftschneise habe und der überwiegende Teil der Wiese für Freizeitaktivitäten erhalten bleiben soll. Die neuen Bauten sollen so angeordnet werden, dass sie optisch in die bestehende Siedlung passen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.