Michelfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74545
Vorwahlen
0791, 07903, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchernhof, Brkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmhle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz, Niedernhof, Pferrach, Rotesteige, Saaß, Sägmhle, Starkholzbach, Staubershammer, Wasenmeisterei, Weidelwangermhle, Weidlwang, Buchernhof, Bürkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmühle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz
Adressen:
1. Gemeinde Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
2. Ordnungsamt Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
3. Bürgerbüro Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
Gemeinde Michelfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.