Michelfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3837 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74545
Vorwahlen
0791, 07903, 07949
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchernhof, Brkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmhle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz, Niedernhof, Pferrach, Rotesteige, Saaß, Sägmhle, Starkholzbach, Staubershammer, Wasenmeisterei, Weidelwangermhle, Weidlwang, Buchernhof, Bürkhof, Erlin, Forst, Hämmerlmühle, Hahnenbusch, Hammerberg, Kiesberg, Koppelinshof, Landturm, Leoweiler, Lindachshof, Mäurershäusle, Molkenstein, Nasnitz
Adressen:
1. Gemeinde Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
2. Ordnungsamt Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
3. Bürgerbüro Michelfeld
Hauptstraße 1
74441 Michelfeld
Gemeinde Michelfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.