Michelsneukirchen ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
1715 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93185
Vorwahl
09467
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhofstetten, Bruckmhl, Bucherhof, Dachsberg, Eglsee, Elend, Fichten, Fingermhl, Forst, Glöcklswies, Griesmhl, Guthof, Hagenschwand, Haidhof, Holzmhl, Jammer, Kleingeraszell, Kohlmhle, Krottenthal, Lobmannswies, Lochfeld, Mauth, Momansfelden, Neudeck, Niederhof, Noth, Oberhof, Obermhl, Pfaffengschwand, Quer, Regelsmais, Reichersdorf, Ronberg, StQuirin, Schrötting, Schwaigersried, Schwaighof, Sonnhof, Steinbhl, Straßberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Michelsneukirchen
Hauptstraße 1
94571 Michelsneukirchen
2. Bürgeramt Michelsneukirchen
Hauptstraße 2
94571 Michelsneukirchen
3. Ordnungsamt Michelsneukirchen
Rathausplatz 3
94571 Michelsneukirchen
Gemeinde Michelsneukirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.