Mitterskirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
2211 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84335
Vorwahl
08725
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzberg, Bam, Bergham, Biedersberg, Bchel, Dachsberg, Eggersbach, Endach, Ermannsreit, Fraundorf, Hammersbach, Hirtl, Holzham, Hubwies, Hummelsberg, Kastengrub, Kirchholzen, Krandsberg, Lacken, Lederhub, Leitenbach, Lidorf, Mayrhof, Mitterschweib, Oberham, Oberschweib, Osten, Poppenberg, Rotheneich, Sauersberg, Siebengattern, Thal, Unterschweib, Winiham, Zankl, Atzberg, Bam, Bergham, Biedersberg, Büchel
Adressen:
1. Gemeinde Mitterskirchen, Hauptstraße 1, 84339 Mitterskirchen
2. Finanzamt Landshut, Schützenstraße 2, 84034 Landshut
3. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 2, 84359 Simbach am Inn
Gemeinde Mitterskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.