Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neuenmarkt

Neuenmarkt ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein sogenanntes Eisenbahnerdorf an einem einstmals wichtigen Bahnhof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95339
Vorwahl
09227
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 18, 95339 Neuenmarkt
Hauptstraße 18, 95339 Neuenmarkt 95339 Bayern DE
Website
Ortsteile
Adlerhtte, Cottenau, Hegnabrunn, Neufang, Osserich, Schlackenmhle, Weißenbach, Adlerhütte, Cottenau, Hegnabrunn, Neufang, Osserich, Schlackenmühle, Weißenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neuenmarkt, Hauptstraße 1, 95339 Neuenmarkt
2. Finanzamt Kulmbach, Ludwigstraße 15, 95326 Kulmbach
3. Landratsamt Kulmbach, Wiesenstraße 1, 95326 Kulmbach
Gemeinde Neuenmarkt – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.