Neuenmarkt ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein sogenanntes Eisenbahnerdorf an einem einstmals wichtigen Bahnhof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95339
Vorwahl
09227
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlerhtte, Cottenau, Hegnabrunn, Neufang, Osserich, Schlackenmhle, Weißenbach, Adlerhütte, Cottenau, Hegnabrunn, Neufang, Osserich, Schlackenmühle, Weißenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neuenmarkt, Hauptstraße 1, 95339 Neuenmarkt
2. Finanzamt Kulmbach, Ludwigstraße 15, 95326 Kulmbach
3. Landratsamt Kulmbach, Wiesenstraße 1, 95326 Kulmbach
Gemeinde Neuenmarkt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.