Neuenmarkt ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein sogenanntes Eisenbahnerdorf an einem einstmals wichtigen Bahnhof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95339
Vorwahl
09227
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlerhtte, Cottenau, Hegnabrunn, Neufang, Osserich, Schlackenmhle, Weißenbach, Adlerhütte, Cottenau, Hegnabrunn, Neufang, Osserich, Schlackenmühle, Weißenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neuenmarkt, Hauptstraße 1, 95339 Neuenmarkt
2. Finanzamt Kulmbach, Ludwigstraße 15, 95326 Kulmbach
3. Landratsamt Kulmbach, Wiesenstraße 1, 95326 Kulmbach
Gemeinde Neuenmarkt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.