Von 1920 bis 1970 war Niebüll Kreishauptort bzw
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
10.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25899
Vorwahl
04661
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Anna-Sophienhof, Annenhof, Bahrenhof, Blocksberg, Börse, Bosbüllfeld, Buttersbüll, Christian-Albrechts-Koog, Christinenhof, Dagebülldamm, Dagebüllhafen, Dagebüllkirche, Deezbülleck, Dreihardereck, Dyenswarft, Eckhof, EsterDora, Feddersenhof, Feddershagen, Flühe, Friedenshof, Friesenburg, Galmsbüllkoog, Gath, Gottesberg, Gottesgabe, Gottesgruft, Gotteskoogdeich, Gotteskoogsdeich, Gotteswohnung, Haffdeich, Hauberg, Hedwigshof, Heinrichshof, Jannsenshof, Jenswarft, Juliane-Marienkoog, Karolinenhof, Katal, Katarinenhof
Adressen:
1. Stadt Niebüll
Marktstraße 1
25899 Niebüll
2. Kreis Nordfriesland
Am Markt 1
25813 Husum
3. Einwohnermeldeamt Niebüll
Marktstraße 1
25899 Niebüll
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
In Niebüll sind zwei neue Wohnbaugebiete in Planung. Das Gebiet zwischen Süder Gath, B 5, Gather Landstraße und Gather Graben wird für das Baugebiet 65b entwickelt. Zudem gibt es eine Erweiterung des Gewerbegebiets Ost mit dem Bebauungsplan 65a, das 165.000 qm Fläche umfasst und in 16 Teilbaugebiete aufgeteilt ist. Die Flächen sind voll erschlossen und inklusive Glasfaser angeboten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.