Niebüll (dänisch Nibøl, nordfriesisch Naibel) ist eine im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein gelegene Stadt und Luftkurort
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
10.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25899
Vorwahl
04661
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Anna-Sophienhof, Annenhof, Bahrenhof, Blocksberg, Börse, Bosbüllfeld, Buttersbüll, Christian-Albrechts-Koog, Christinenhof, Dagebülldamm, Dagebüllhafen, Dagebüllkirche, Deezbülleck, Dreihardereck, Dyenswarft, Eckhof, EsterDora, Feddersenhof, Feddershagen, Flühe, Friedenshof, Friesenburg, Galmsbüllkoog, Gath, Gottesberg, Gottesgabe, Gottesgruft, Gotteskoogdeich, Gotteskoogsdeich, Gotteswohnung, Haffdeich, Hauberg, Hedwigshof, Heinrichshof, Jannsenshof, Jenswarft, Juliane-Marienkoog, Karolinenhof, Katal, Katarinenhof
Adressen:
1. Stadt Niebüll
Marktstraße 1
25899 Niebüll
2. Kreis Nordfriesland
Am Markt 1
25813 Husum
3. Einwohnermeldeamt Niebüll
Marktstraße 1
25899 Niebüll
Gemeinde Niebüll – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Niebüll sind zwei neue Wohnbaugebiete in Planung. Das Gebiet zwischen Süder Gath, B 5, Gather Landstraße und Gather Graben wird für das Baugebiet 65b entwickelt. Zudem gibt es eine Erweiterung des Gewerbegebiets Ost mit dem Bebauungsplan 65a, das 165.000 qm Fläche umfasst und in 16 Teilbaugebiete aufgeteilt ist. Die Flächen sind voll erschlossen und inklusive Glasfaser angeboten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.