Olfen (plattdeutsch Ollfen) ist eine Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen im Kreis Coesfeld
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.040 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59399
Vorwahlen
02595, 02592
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Benthof, Kökelsum, Olfen, Rechede, Slsen, Benthof, Kökelsum, Rechede, Sülsen
Adressen:
1. Stadt Olfen
Rathausplatz 1
59399 Olfen
2. Kreis Coesfeld
Münsterstraße 14
48653 Coesfeld
3. Bürgeramt Olfen
Bahnhofstraße 2
59399 Olfen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
In Olfen entsteht unter städtischer Regie ein modernes Baugebiet vor Haus Füchteln, waarin elf exklusive Einzel- und Doppelhausgrundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofes der Stadt Olfen erschlossen werden. Der Plan umfasst die Zufahrtswege zu Haus Füchteln und stellt auch Grünflächen im Übergang zum Sternbusch dar. Bei dieser Planung werden strenge Maßstäbe an die Einpassung der Bauten in das Umfeld angelegt.
Die Stadt Olfen hat Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft in der Steveraue konzentriert angebracht, um Verluste an Naturnähe durch ökologische Verbesserungen zu kompensieren. Das Konzept hierzu wurde im Zuge der Neuaufstellung des Flächenutzungsplans ausgearbeitet.
Der Landschaftsplan Olfen-Seppenrade legt für den Untersuchungsraum verschiedene Entwicklungsziele fest, einschließlich der Erhaltung und Sicherung der Steverniederung mit schutzwürdigem Grünland und Gehölzbeständen sowie den Altarmen bei der Füchtelner Mühle. Die Steveraue ist als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ausgewiesen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.