Parsberg ist die viertgrößte Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92331
Vorwahl
09492
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badelhtte, Bienmhle, Bogenmhle, Breitenthal, Bux, Christlmhle, Darshofen, Dettenhofen, Eglwang, Eichensee, Gastelshof, Geigerhaid, Hackenhofen, Haid, Hammermhle, Hörmannsdorf, Holzheim, Katzenfels, Kerschhofen, Klapfenberg, Khnhausen, Lohhof, Mannsdorf, Mantlach, Neuhaid, Niederhofen, Oedenthurn, Parsberg, Pathal, Polstermhle, Ronsolden, Rosenthal, Rudenshofen, Rudolfshöhe, See, Steinmhle, Weiherstetten, Wolfsquiga, Badelhütte, Bienmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Parsberg
Am Markt 1
92361 Parsberg
2. Finanzamt Neumarkt i.d.OPf.
Gernotstraße 1
92318 Neumarkt
3. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 1
92318 Neumarkt
Gemeinde Parsberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Parsberg betreffen vor allem ältere Projekte, da aktuelle spezifische Informationen fehlen. Hier sind einige Punkte:
- Der Bebauungsplan "Parsberg am Kinderheim St. Josef" wurde 2016 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert, um mehrgeschossigen Wohnungsbau und Innenraumverdichtung zu ermöglichen.
- Die Stadt Parsberg hat in den 2000er Jahren das Eibl-Grundstück entwickelt, einschließlich der Errichtung einer Tiefgarage und der Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern, unterstützt durch Städtebauförderungsprogramme.
- Es gibt keine aktuellen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen in Parsberg.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.