Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Parsberg

Parsberg ist die viertgrößte Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92331
Vorwahl
09492
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badelhtte, Bienmhle, Bogenmhle, Breitenthal, Bux, Christlmhle, Darshofen, Dettenhofen, Eglwang, Eichensee, Gastelshof, Geigerhaid, Hackenhofen, Haid, Hammermhle, Hörmannsdorf, Holzheim, Katzenfels, Kerschhofen, Klapfenberg, Khnhausen, Lohhof, Mannsdorf, Mantlach, Neuhaid, Niederhofen, Oedenthurn, Parsberg, Pathal, Polstermhle, Ronsolden, Rosenthal, Rudenshofen, Rudolfshöhe, See, Steinmhle, Weiherstetten, Wolfsquiga, Badelhütte, Bienmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Parsberg
Am Markt 1
92361 Parsberg

2. Finanzamt Neumarkt i.d.OPf.
Gernotstraße 1
92318 Neumarkt

3. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 1
92318 Neumarkt
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Parsberg betreffen vor allem ältere Projekte, da aktuelle spezifische Informationen fehlen. Hier sind einige Punkte:

- Der Bebauungsplan "Parsberg am Kinderheim St. Josef" wurde 2016 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert, um mehrgeschossigen Wohnungsbau und Innenraumverdichtung zu ermöglichen.
- Die Stadt Parsberg hat in den 2000er Jahren das Eibl-Grundstück entwickelt, einschließlich der Errichtung einer Tiefgarage und der Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern, unterstützt durch Städtebauförderungsprogramme.
- Es gibt keine aktuellen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen in Parsberg.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.

Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.

Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.