Parsberg ist die viertgrößte Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92331
Vorwahl
09492
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badelhtte, Bienmhle, Bogenmhle, Breitenthal, Bux, Christlmhle, Darshofen, Dettenhofen, Eglwang, Eichensee, Gastelshof, Geigerhaid, Hackenhofen, Haid, Hammermhle, Hörmannsdorf, Holzheim, Katzenfels, Kerschhofen, Klapfenberg, Khnhausen, Lohhof, Mannsdorf, Mantlach, Neuhaid, Niederhofen, Oedenthurn, Parsberg, Pathal, Polstermhle, Ronsolden, Rosenthal, Rudenshofen, Rudolfshöhe, See, Steinmhle, Weiherstetten, Wolfsquiga, Badelhütte, Bienmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Parsberg
Am Markt 1
92361 Parsberg
2. Finanzamt Neumarkt i.d.OPf.
Gernotstraße 1
92318 Neumarkt
3. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 1
92318 Neumarkt
Gemeinde Parsberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Parsberg betreffen vor allem ältere Projekte, da aktuelle spezifische Informationen fehlen. Hier sind einige Punkte:
- Der Bebauungsplan "Parsberg am Kinderheim St. Josef" wurde 2016 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert, um mehrgeschossigen Wohnungsbau und Innenraumverdichtung zu ermöglichen.
- Die Stadt Parsberg hat in den 2000er Jahren das Eibl-Grundstück entwickelt, einschließlich der Errichtung einer Tiefgarage und der Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern, unterstützt durch Städtebauförderungsprogramme.
- Es gibt keine aktuellen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen in Parsberg.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.