Parsberg ist die viertgrößte Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92331
Vorwahl
09492
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badelhtte, Bienmhle, Bogenmhle, Breitenthal, Bux, Christlmhle, Darshofen, Dettenhofen, Eglwang, Eichensee, Gastelshof, Geigerhaid, Hackenhofen, Haid, Hammermhle, Hörmannsdorf, Holzheim, Katzenfels, Kerschhofen, Klapfenberg, Khnhausen, Lohhof, Mannsdorf, Mantlach, Neuhaid, Niederhofen, Oedenthurn, Parsberg, Pathal, Polstermhle, Ronsolden, Rosenthal, Rudenshofen, Rudolfshöhe, See, Steinmhle, Weiherstetten, Wolfsquiga, Badelhütte, Bienmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Parsberg
Am Markt 1
92361 Parsberg
2. Finanzamt Neumarkt i.d.OPf.
Gernotstraße 1
92318 Neumarkt
3. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 1
92318 Neumarkt
Gemeinde Parsberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Parsberg betreffen vor allem ältere Projekte, da aktuelle spezifische Informationen fehlen. Hier sind einige Punkte:
- Der Bebauungsplan "Parsberg am Kinderheim St. Josef" wurde 2016 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert, um mehrgeschossigen Wohnungsbau und Innenraumverdichtung zu ermöglichen.
- Die Stadt Parsberg hat in den 2000er Jahren das Eibl-Grundstück entwickelt, einschließlich der Errichtung einer Tiefgarage und der Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern, unterstützt durch Städtebauförderungsprogramme.
- Es gibt keine aktuellen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen in Parsberg.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.