Die Stadt ist Sitz der Verwaltung des Amtes Penzliner Land, dem drei weitere Gemeinden angehören
Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
4134 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17217
Vorwahlen
03962, 039928
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Penzlin, Am Markt 1, 17217 Penzlin
2. Amtsgericht Penzlin, Am Markt 1, 17217 Penzlin
3. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Markt 1, 17217 Penzlin
Gemeinde Penzlin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Penzlin umfassen die frühzeitige Unterrichtung und den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder“, die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „PV-Anlage Penzlin-Mollenstorf“, und die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Kindertagesstätte Simon unterm Regenbogen am Ziegelkamp“. Zudem gibt es Bekanntmachungen über die Ausgrenzung und den Vorentwurf dieser Pläne.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.